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Aeb

Allgemeine Einstellbedingungen

A L L G E M E I N E  E I N S T E L L B E D I N G U N G E N (AEB)

F i t B l o o m

Inhaber: Mag. Alfredo Scarlata

Annagasse 5/2/7, 1010 Wien

E-Mail: office@fitbloom.at

 

  1. Geltungsbereich der AEB

„FitBloom“ (Inhaber: Alfredo Scarlata) erbringt seine Leistungen gegenüber den Unternehmern im Fitness- und Gesundheitsbereich (in weiterer Folge Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB). Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

  • FitBloom einerseits und dem Kunden andererseits und
  • dem Kunden einerseits und dem Endkunden andererseits.
  • Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FitBloom hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • AGB des Kunden widerspricht FitBloom ausdrücklich.
  • Änderungen der AEB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AEB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

 

  1. Über FitBloom
    • FitBloom ermöglicht unternehmerisch tätigen Fitness- und Gesundheitsexperten, Unternehmen im Bereich Gesundheit, Fitness, Ernährung und Übernächtigungsservice, ihre Dienstleistungen und Produkte dem Endkunden auf der FitBloom-Plattform zu präsentieren. FitBloom stellt dem Endkunden eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme für Dienstleistungen beim Kunden zur Verfügung.
    • Im Falle einer Buchung kommt der Dienstleistungsvertrag direkt zwischen dem Endkunden einerseits und dem Kunden andererseits zustande. Für die Erfüllung und Abwicklung des Dienstleistungsvertrages ist alleine der Kunde dem Endkunden verantwortlich.

 

  1. Registrierung
    • FitBloom lädt den Kunden durch Bereitstellung einer Abfragemaske ein, sich für die kostenpflichtige Nutzung der Plattform zu registrieren.
    • Der Kunde hat zu diesem Zweck die vorgesehene Abfragemaske vollständig und richtig auszufüllen und ausdrücklich die AEB in der gültigen Fassung zu akzeptieren. Die vom Kunden bekannt gegebenen Daten sind vom ihm während des aufrechten Registrierungsverhältnisses aktuell zu halten.
    • Mit der vollständigen Registrierung erklärt der Kunden verbindlich sein Vertragsangebot zur Nutzung der Plattform, das von FitBloom durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann.
    • Dem Kunden obliegt die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Bereich.
    • Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. FitBloom behält sich vor, Registrierungsanfragen des Kunden grundlos abzulehnen.

 

  1. Leistungen von FitBloom
    • Vertragsgegenständlich ist die Abrufbarhaltung von Profilen (im Folgenden kurz: „Content“ wie Lichtbilder, Text, Logos, Videos, Grafiken usw.) über den Kunden und seine Mitarbeiter auf der derzeit (vorrangig) unter www.fitbloom.at abrufbar gehaltenen FitBloom-Plattform.
    • FitBloom stellt dem Kunden einen persönlichen Online-Zugang (Webinterface) zur Verfügung, um seinen Content auf der Plattform einzupflegen und abrufbar halten zu können.
    • FitBloom trifft über die Abrufbarhaltung des Contents hinaus keine Vermarktungsverpflichtung für den Content.

 

  1. Rechte und Pflichten des Kunden
    • Der Kunde verpflichtet sich, auf der Plattform aktuellen und wahrheitsgemäßen Content einzupflegen und diesen Content im laufenden Vertragsverhältnis aktuell zu halten.
    • Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
    • Der Kunde garantiert FitBloom, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechten und gewerblichen Schutzrechten zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde die FitBloom schad- und klaglos zu halten.
    • Der Kunde garantiert FitBloom ferner, zur Erbringung der auf der Plattform zur Vermittlung angebotenen Dienstleistungen befugt zu sein. Änderungen sind FitBloom umgehend bekannt zu geben.
    • Die Übermittlung von Inhalten des Kunden hat online in elektronischer Form zu erfolgen. Erfolgt die Übergabe auf einer Hardcopy (CD, DVD, USB-Stick usw.), so geht das Eigentum an der Hardcopy auf FitBloom über.
    • Mit der Übermittlung/Übergabe überträgt der Kunde FitBloom für die Dauer der Vertragsbeziehungen das nicht ausschließliche, räumlich uneingeschränkte sowie übertragbare Recht zur Verwertung und Bearbeitung des bereitgestellten Contents im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

 

  1. Rechte und Pflichten von FitBloom
    • FitBloom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Content zu kontrollieren und nicht sinnverändernde Änderungen, insbesondere zur Beseitigung von Tippfehlern, vorzunehmen.
    • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Plattform für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt wird. FitBloom übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmt Verwendbarkeit. FitBloom haftet dem Kunden nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Plattform.
    • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von FitBloom angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber und (Social-)Media-Kanäle angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die FitBloom keinen Einfluss hat.
    • FitBloom ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine kurze, angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten, FitBloom wird im Gegenzug auf eine schnelle Störungsbeseitigung hinwirken.
    • FitBloom kommt bei der Verbreitung des Contents der Kunden die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content der Kunden keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Für den Content ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit von FitBloom kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn FitBloom von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt.

 

  1. Dauer/Auflösung
    • Sofern keine ausdrückliche Einstelldauer vereinbart wurde, erfolgt der Vertragsabschluss unbefristet. Der unbefristete Einstellvertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines vorausbezahlten Zeitraums, liegt dieser nicht vor, zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.
    • Ausdrücklich befristete Einstellverträge können während der Vertragslaufzeit von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
    • Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Kunde (insbesondere im Zusammenhang mit einer Paketbuchung) einer Mindestbezugsdauer (= Kündigungsverzicht) zugestimmt hat. Die Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer stellt keine Befristung dar und lässt den Leistungsbezug über den Zeitraum des Mindestbezuges weiterlaufen.

 

  1. Zahlungen
    • Die Kosten der Einschaltung des Kunden und der Leistungsumfang sind im Bestellprozess ausgewiesen und umgehend zur Zahlung fällig.
    • Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, FitBloom die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben je € 25,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
    • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann FitBloom sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist FitBloom nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
    • Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich FitBloom für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

 

  1. Kennzeichnung, Referenz
    • FitBloom ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Gewährleistung/Haftung
    • Für ihre eigenen Dienste (nicht aber für den Content) leistet FitBloom Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
    • Die Haftung von FitBloom und die ihrer Organe, Angestellten, Kunden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die FitBloom zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von FitBloom ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

 

  1. Datenschutz
    • FitBloom erklärt, das österreichische/europäische Datenschutzrecht einzuhalten und den Kunden und Endkunden ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung zu bieten.
    • Der Datenverarbeitung durch FitBloom liegt die ausführliche „Datenschutzinformation“ zugrunde.

 

  1. Sonstiges
    • Sollten einzelne Bestimmungen der AEB oder des Einstellvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
    • Änderungen und Ergänzungen der AEB oder des Einstellvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform.
    • Sollten in diesen AEB oder anderen Verträgen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sein, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

  1. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
    • Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.
    • Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
    • Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1010 Wien.